Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen einen Leitfaden erarbeitet.
Dieser Leitfaden wurde zum 27. August 2020 neu verabschiedet und tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Den aktuellen Leitfaden finden Sie hier.